AKKREDITIERUNGSBEDINGUNGEN

Über die Internetseite www.assindia-cardinals.de bietet der AFC Assindia Cardinals 1983 e.V interessierten Fotografen die Möglichkeit, sich für eine einzelne Veranstaltung oder die gesamte Saison der Assindia Cardinals um eine Akkreditierung als Fotograf zu bewerben.

Wer sich unter Setzung des entsprechenden Hakens auf diese Weise online bewirbt (nachfolgend kurz Fotograf genannt), bietet der AFC Assindia Cardinals 1983 e.V. (nachfolgend kurz AFC genannt) den Abschluss folgender Akkreditierungsbedingungen an:

1. Der Fotograf erkennt für auf dem Gelände des Sportparks Am Hallo statt findende Veranstaltungen die aktuell gültige Stadionordnung (im Stadion einsehbar) an.

2. Der Fotograf wird während der Veranstaltung den Anweisungen der Verantwortlichen derAssindia Cardinals, insbesondere der Vertreter des AFC sowie des Ordnungsdienstes jederzeit Folge leisten. Dabei wird der Fotograf das Spielfeld, den Spielereingang und die Spielerkabinen sowie gesperrte Bereiche vor, während und nach dem Spiel nicht ohne offizielle Erlaubnis durch den AFC betreten.

Sofern die zugänglichen Bereiche nicht expliziert markiert sind, gilt:
Zugang an den Feld-Seiten bis hinter die Schiedsrichter-Zone, hinter den Endzonen bis 2 Meter hinter der Endlinie. Der Aufenthalt in den jeweiligen Teamzonen ist nicht gestattet.

3. Der Fotograf wird das von ihm während der akkreditierten Veranstaltung erstellte Fotomaterial in folgenden Medien ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung veröffentlichen:

a.) Printmedien wie Tageszeitungen, Magazine u.ä.,
b.) Webseiten wie Online-Fotogalerien, Sportberichterstattungen u.ä., c.) soziale Netzwerke wie facebook, Twitter, Instagram u.ä.

4. Bei der Veröffentlichung des Fotomaterials wird der Fotograf keine Persönlichkeitsrechte der abgelichteten Personen verletzen.

5. Der Fotograf darf das von ihm erstellte Fotomaterial zum Zwecke der Berichterstattung an Betreiber/Herausgeber der in Punkt 3 a.)-c.) genannten Medien gegen Entgelt auf eigene Rechnung weitergeben. Für eigene oder fremde Merchandising- oder Marketingzwecke jeglicher Art darf der Fotograf das von ihm oder Dritten erstellte Fotomaterial hingegen nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des AFC verwenden oder weitergeben.

6. Der Fotograf weiß, dass ihm bei Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Punkte die Akkreditierung jederzeit entzogen werden kann und er zudem mit weitergehender rechtlicher Ahndung durch den AFC rechnen muss.

7. Der AFC haftet gegenüber dem Fotografen nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des AFC. Für Schäden, die durch sonstige Dritte verursacht wurden, haftet der AFC nicht.

Der AFC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Aufenthalt in Spielfeldnähe, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Spielfeldbegrenzungen, mit der Gefahr von Sachschäden sowie von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist. Diese Gefahr kann die bei Spielveran- staltungen anderer Sportarten bestehende Gefahr erheblich übersteigen. Es besteht insbesondere die Gefahr der Kollision mit Spielteilneh- mern, Spielgerät und Ausrüstungsgegenständen. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass das Befördern eines Gegenspielers oder des Spielballs über die Spielfeldbegrenzung hinaus sowie das bewusste Überschreiten der Spielfeldbegrenzung durch einen Spielteilnehmer unter Umständen regelkonforme und spieltaktisch gewünschte Komponenten des Spielverlaufs darstellen können. Der Spielverlauf beinhal- tet regelmäßig Laufwege von Spielteilnehmern sowie Ballwürfe in Richtung der Spielfeldbegrenzung, die zu einem Überqueren der Spielfeld- begrenzung durch einen oder mehrere Spielteilnehmer oder das Spielgerät führen können. Aufgrund der Vielzahl der an der Spielteilnahme beteiligten Personen und der Komplexität des Spielgeschehens sind derartige Situationen – auch für erfahrene Spielbeobachter – unter Umständen erst äußerst kurzfristig erkennbar und nicht langfristig vorhersehbar. Der Aufenthalt in Spielfeldnähe erfolgt daher auf eigene Gefahr. Der Fotograf hat während eines Aufenthalts in Spielfeldnähe zu jeder Zeit eigenverantwortlich auf die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes sowie auf die Vermeidung von Situationen, die ein kurzfristiges Ausweichen unmöglich machen (beispielsweise die Einnahme von sitzenden und liegenden Körperhaltungen), zu achten. Personen, denen aus jedweden Gründen, insbeson- dere aufgrund von Einschränkungen der Wahrnehmungs- oder Bewegungsfähigkeit, ein kurzfristiges Ausweichen unmöglich ist, ist der Aufenthalt in Spielfeldnähe untersagt.

8. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

9. Die Parteien vereinbaren für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Vereinbarung das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch nicht im Einzelfall verzichtet werden kann. Sofern der AFC den vorstehenden Akkreditierungsantrag erhalten und auch die Person des Fotografen für zuverlässig erachtet, wird der AFC dies dem Fotograf in Textform per E-Mail mitteilen und ihm so den Abschluss der Akkreditierungsvereinbarung für Fotografen zu vorgenannten Bedingungen bestätigen. Erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs dieser Bestätigung beim Fotografen gilt die Akkreditierung als erteilt.